EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-DSGVO

Wen betrifft die DSGVO?

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wurde geschaffen, um EU-Bürgern mehr Rechte über seine Daten zu geben. Als Unternehmen dürfen Sie weiterhin Daten sammeln oder auswerten. Aber die Bürger müssen dem zustimmen, vorher gefragt werden und können z.B. eine Löschung ihrer Daten verlangen. Die DSGVO betrifft jedes Unternehmen unabhängig der Branche und Größe, also auch KMU und Einzelunternehmer.

Wer sich nicht dran hält, zahlt viel

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen harte Strafen: bis 4 % des jährlichen weltweiten Umsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro. Die Einhaltung der Datenschutzgesetze zahlt sich aus. Nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern um die eigenen IT-Standards zu erhöhen!

Das alles bieten wir:

Kick-Off-Workshop:

Im Rahmen eines Workshops zeigen wir Ihnen die möglichen Optionen auf, die wir in einem Unternehmen treffen könnten und besprechen mit Ihnen den weiteren Fahrplan.

Begleitung bei der Umsetzung:

Jedes Unternehmen muss zwar selbst einen Mitarbeiter als Datenkoordinatorverantwortlichen nennen (der auch über Entscheidungsbefugnis und Budget verfügen sollte). Wir begleiten Ihren Verantwortlichen bei der Umsetzung der notwendigen Schritte.

Mitarbeiterschulungen:

Im Zuge der DSGVO werden auch regelmäßige Mitarbeiterschulungen nachweisbar eingefordert. Auch bei diesen Workshops können wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern beratend zur Seite stehen oder diese für Sie durchführen.

Unterstützung bei Data Breaches (=Angriffen):

Natürlich besprechen wir bereits im Vorfeld, was im Falle des Falles zu tun ist – das Wichtigste: keine Panik und nichts verschweigen.

Hilfe bei der Erstellung der Dokumentation:

Viele der umzusetzenden Schritte sollen bzw. müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist stets aktuell zu halten. Dabei setzen wir mit Ihnen auf die jährlichen Audits.

Jährliche Audits:

Nicht nur die Mitarbeiterschulungen sollten jährlich stattfinden, sondern auch die Überprüfung der aktuellen Dokumente, Bescheinigungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der EU-DSGVO.

Kontakte zu zertifizierten Rechtsanwälten:

Verpflichtend ist es im Moment noch nicht, aber empfohlen, die Arbeit von einem zertifizierten Datenschutzexperten (Rechtsanwalt) überprüfen und „absegnen“ zu lassen.

EU-DSGVO Workshop