Worauf man als Unternehmen achten muss
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Datenschutzes. Von technischen Belangen bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. in Bezug auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Welche Daten müssen geschützt werden?
Generell gilt es, alle Daten eines Unternehmens zu schützen. Die Geheimhaltung von firmenspezifischen Daten wie Lagerstände, Pläne, Budgets etc. liegt im Eigeninteresse jedes Unternehmens. Ein besonderer gesetzlicher Schutz gilt für personenbezogene Daten.
Was sind personenbezogene Daten?
Das Datenschutzgesetz (DSG 2000) definiert „Daten sind Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist.“ Es unterscheidet hier nach „direkt personenbezogenen“ „indirekt personenbezogenen“ und „anonymisierten“ Daten. Außerdem gelten manche Daten als „besonders schutzwürdig“ wie z.B. Religionszugehörigkeit, ethnische Herkunft u.a.
Bedenken Sie bitte, dass nicht nur Informationen wie Name, Adresse, Alter, Geschlecht u.a. als personenbezogenen Daten gelten. Auch Fotos, Videos, Sprachaufnahmen oder biometrische Daten unterliegen diesem Schutz.
Wessen Daten sind geschützt?
Das alles betrifft sowohl Daten Ihrer Kunden als auch Ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig über die aktuellen, rechtlichen Vorschriften für Ihre Datenverwaltung.