1. Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die AGB der eHouse Informationstechnologie GmbH (kurz eHouse). Diese wurden dem Vertragspartner bekanntgegeben und stehen auf unserer Website https://ehouse.at/agb zum Download bereit. Der Vertragspartner stimmt zu, daß im Falle der Verwendung durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, daß jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Datenschutzerklärung
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie gesondert zum Download oder Ansicht unter https://ehouse.at/company/privacy
3. Angebote
Die Angebote von eHouse sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung, insbesondere was Währungsschwankungen und Preisanpassungen der Bezugsquellen anbelangt. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen oder per eMail übermittelten Auftragsbestätigung durch eHouse als geschlossen. Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben im geistigen Eigentum von eHouse. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch eHouse. Bei Zuwiderhandeln wird eine Pönale von EUR 50.000,- vereinbart. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Werden Angebote an eHouse gerichtet, so ist der Anbietende daran 7 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.
4. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% der Gesamtsumme ergeben, so wird der Auftraggeber von eHouse unverzüglich verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eHouse berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. Für von der eHouse mitgegebene Unterlagen: siehe Punkt Kostenvoranschlag.
5. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert eHouse Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können.
Werden Eigenschaften, der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z. B. bei Nachfolgemodellen), so ist eHouse berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Vertragspartner zu tolerieren.
6. Lieferung
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz von eHouse: Bendlgasse 16; 1120 Wien.
Die Kosten der Zustellung, Montage oder Aufstellung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. eHouse steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen, wobei eHouse versuchen wird eine verkehrsübliche Versendungsart durchzuführen. Die Lieferkosten (einschließlich Weiterverrechnung entfernungsabhängiger Gebühren) und das Risiko des Transports trägt der Kunde. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn- und Zolldeklarationen entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung mit dem Besteller nicht beachtet wurde.
Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist eHouse berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 15,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrages als vereinbart.
Der Versand erfolgt durch eHouse nach bestem Ermessen.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen setzen, und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, daß die Vereinbarung ohne Verschulden von eHouse nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an eHouse sind ausgeschlossen. eHouse steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen von eHouse unabhängige Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde immer, seitens einer bestehenden oder von eHouse in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für eHouse, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen.
7. Preise und Entgelte
eHouse ist berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden – sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde – EUR 125,- in Rechnung gestellt. Angefangene halbe Stunden – auch Wegzeiten – werden als solche verrechnet.
Sofern vom Kunden nicht eindeutig und schriftlich widersprochen gilt die Übermittlung der Rechnung per eMail als vereinbart und akzeptiert. Wünscht der Kunde eine Zusendung per Post, ist es eHouse erlaubt Portogebühren zu verrechnen. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Wir sind ausdrücklich berechtig, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Den Lieferungen von eHouse liegen jeweils die lt. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zugrunde.
Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluß des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist eHouse berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist eHouse berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluß und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten eHouse eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen zum EURO zum Anlaß einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen. eHouse ist berechtigt, Vorauskasse zu begehren.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie als genehmigt.
Bestimmte Warenlieferungen und Werkleistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese können unter Einbehaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt werden.
8. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung auf das Konto bei der Oberbank AG – Geschäftsstelle Tulln, IBAN: AT031502300901066407, BIC: OBKLAT2L Muß der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteil werden, daß der geschuldete Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen
Bei Zahlungsverzug ist eHouse berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Jahr sowie gemäß § 458 UGB Mahnspesen von bis zu EUR 40,- zu verrechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist eHouse berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen.
Für den Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, eHouse sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Gerät der Käufer in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist eHouse berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. eHouse ist für diesen Fall weiters berechtigt, die von ihr gelieferte Ware auch ohne Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen und die weitere Nutzung zu verhindern.
Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturenwertes zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die er gegen eHouse haben sollte, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen von eHouse zu kompensieren.
Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nicht-Einhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum von eHouse. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn eHouse diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an eHouse abgetreten und ist eHouse jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, eHouse innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
11. Verfall von zur Bearbeitung und Verwahrung übernommener Sachen
Bei Gegenständen mit einem Zeitwert von weniger als EUR 50,- kommt es nach sechs Monaten zu einem Verfall.
Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 50,- und weniger als EUR 500,- kommt es nach drei Jahren zu einem Verfall.
Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 500,- und maximal EUR 5.000,- besteht nach drei Jahren die Möglichkeit, die Sache unter Abzug der nachfolgend angeführten Ansprüche zu verwerten, wobei der Restbetrag dem Kunden zusteht.
Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungs- und Verwahrungsgebühr in Höhe von EUR 5,- in Rechnung gestellt. Allfällige Verwertungsaufwendungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
12. Gewährleistung und Haftung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich eHouse vor, den Gewährleistungsanspruch nach Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Kunde hat stets zu beweisen, daß der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware bzw. Leistung ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind eHouse ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesem Fällen ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Allfällige Regreßforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen eHouse gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in der Sphäre von eHouse verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden sind.
13. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden. eHouse verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. eHouse ist es erlaubt, an bekanntgemachte eMail Adressen ihrer Kunden und Interessenten regelmäßige Aussendungen, unverbindliche Angebote und Virenwarnungen zu versenden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich im übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
14. Gerichsstand, Erfülllungsrecht, Anzuwendendes Recht
Zur Entscheidung aller entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden unter ausdrücklichem Ausschluß des UN-Kaufrechtes. Die Vertragssprache ist deutsch.
15. Schlussbestimmungen
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen durch eHouse, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sollten unsere AGB von uns geändert werden, wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.